Rechtsprechung
   BGH, 07.12.1999 - 1 StR 570/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7114
BGH, 07.12.1999 - 1 StR 570/99 (https://dejure.org/1999,7114)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1999 - 1 StR 570/99 (https://dejure.org/1999,7114)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1999 - 1 StR 570/99 (https://dejure.org/1999,7114)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,7114) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO; § 46 StGB; § 32 JGG
    Verwerfung der Revision als unbegründet; Taten Heranwachsender

  • Wolters Kluwer

    Jugendstrafrecht - Strafrecht - Strafrahmen - Heranwachsender - Jugendlicher - Erwachsener

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 3 Satz 2; ; JGG § 32

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.01.1986 - 3 StR 457/85

    Einheitliche Anwendung von Jugendstrafrecht bei gleichzeitiger Aburteilung

    Auszug aus BGH, 07.12.1999 - 1 StR 570/99
    Die Beurteilung der Frage, wo bei mehreren teils als Heranwachsender, teils als Erwachsener begangenen Straftaten das Schwergewicht liegt (§ 32 JGG), ist im wesentlichen Tatfrage und daher grundsätzlich der Beurteilung durch das Revisionsgericht entzogen (BGH NStZ 1986, 219; BGH, Urt. vom 31. August 1999 - 1 StR 268/99 ).
  • BGH, 07.10.1997 - 4 StR 389/97

    Anforderungen an die Strafbemessung und Geltung des Zweifelsatzes - Teilweise

    Auszug aus BGH, 07.12.1999 - 1 StR 570/99
    Läßt sich nicht eindeutig erkennen, daß das Schwergewicht bei den vom Angeklagten als Heranwachsendem begangenen und nach Jugendstrafrecht zu beurteilenden Straftaten liegt, so ist für alle Taten allgemeines Strafrecht anzuwenden (BGHR JGG § 32 Schwergewicht 4 m.w.Nachw.).
  • BGH, 30.11.1990 - 2 StR 230/90

    Anforderungen an Absehen der Verfolgung von Straftaten - Affektiver

    Auszug aus BGH, 07.12.1999 - 1 StR 570/99
    Soweit das Landgericht bei der Strafbemessung in den Fällen 5 bis 7 die Vielzahl gleichartiger, im einzelnen nicht konkretisierbarer weiterer Taten hervorhebt, weist der Senat auf BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 13 hin.
  • BGH, 31.08.1999 - 1 StR 268/99

    Heranwachsende; Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht; Schwergewicht der Taten

    Auszug aus BGH, 07.12.1999 - 1 StR 570/99
    Die Beurteilung der Frage, wo bei mehreren teils als Heranwachsender, teils als Erwachsener begangenen Straftaten das Schwergewicht liegt (§ 32 JGG), ist im wesentlichen Tatfrage und daher grundsätzlich der Beurteilung durch das Revisionsgericht entzogen (BGH NStZ 1986, 219; BGH, Urt. vom 31. August 1999 - 1 StR 268/99 ).
  • BGH, 18.06.2015 - 4 StR 59/15

    Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht bei Aburteilung mehrerer, in verschiedenen

    Dies hat der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden (BGH, Urteile vom 8. Januar 1986 - 3 StR 457/85, NStZ 1986, 219, vom 22. Juni 1988 - 3 StR 93/88, BGHR JGG § 32 Schwergewicht 1, vom 31. August 1999 - 1 StR 268/99 und vom 18. Juni 2009 - 3 StR 171/09; Beschluss vom 7. Dezember 1999 - 1 StR 570/99).

    Lässt sich nicht eindeutig erkennen, dass das Schwergewicht bei den vom Angeklagten als Heranwachsender begangenen und nach Jugendstrafrecht zu beurteilenden Straftaten liegt, so ist für alle Taten allgemeines Strafrecht anzuwenden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 1997 - 4 StR 389/97, BGHR JGG § 32 Schwergewicht 4 mwN, vom 7. Dezember 1999 - 1 StR 570/99 und vom 27. Mai 2008 - 4 StR 178/08, NStZ-RR 2008, 324).

  • BGH, 27.05.2008 - 4 StR 178/08

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Tatbegehung als Heranwachsender; keine

    Lässt sich nicht eindeutig erkennen, dass das Schwergewicht bei den vom Angeklagten als Heranwachsenden begangenen und nach Jugendstrafrecht zu beurteilenden Straftaten liegt, so ist für alle Taten allgemeines Strafrecht anzuwenden (vgl. BGHR JGG § 32 Schwergewicht 4 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - 1 StR 570/99).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht